Lizenzbedingungen

Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) für die Erweiterungen von BC Nexus für Microsoft Dynamics 365 Business Central


Anbieter: [Firmenname laut Gewerbeanmeldung], Inhaber Markus Gründl, [Straße Hausnr.], [PLZ Ort], Deutschland
E-Mail: [E-Mail-Adresse] · Web: 
www.bc-nexus.de
Stand: [TT.MM.JJJJ]

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Lizenzbedingungen gelten für die Nutzung der von BC Nexus (nachfolgend „Anbieter“) bereitgestellten Erweiterungen für Microsoft Dynamics 365 Business Central, insbesondere des „Daten Manager Tool“ (nachfolgend „Software“), einschließlich Updates und Dokumentation.
  2. Die Software richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
  3. Mit der Installation, Aktivierung oder Nutzung der Software erkennt der Kunde diese Lizenzbedingungen an. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
  4. Wird die Software über den Microsoft AppSource Marketplace erworben, gelten für Bestellung, Abrechnung und Zahlung ergänzend die Bedingungen von Microsoft. Im Verhältnis zwischen Anbieter und Kunde gehen diese Lizenzbedingungen vor, soweit sie die Nutzung der Software regeln.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Die Software ist eine Erweiterung für Microsoft Dynamics 365 Business Central. Sie ermöglicht es, Daten in Business-Central-Tabellen anzuzeigen, zu filtern, zu ändern, zu löschen, aus Excel zu importieren und nach Excel zu exportieren, freigegebene Felder in gebuchten Belegen zu korrigieren sowie Änderungen zu protokollieren und zurückzusetzen.
  2. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Produktbeschreibung und Dokumentation auf www.bc-nexus.de.
  3. Für den Betrieb benötigt der Kunde eine gültige Lizenz für Microsoft Dynamics 365 Business Central. Diese ist nicht Gegenstand dieses Vertrags. Für die Verfügbarkeit und Funktion von Business Central ist ausschließlich Microsoft verantwortlich.

§ 3 Nutzungsrechte

  1. Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software in seinen eigenen Business-Central-Umgebungen für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
  2. Der Umfang der Nutzung (z. B. Anzahl der Benutzer oder Umgebungen) richtet sich nach dem erworbenen Lizenzplan. Testumgebungen (Sandboxes) dürfen ohne zusätzliche Vergütung genutzt werden.
  3. Bietet der Anbieter eine kostenlose Testphase an, gilt das Nutzungsrecht nur für deren Dauer und nur zu Testzwecken.
  4. Der Kunde darf die Software nicht
    a) vermieten, verkaufen, weitergeben oder Dritten zur Nutzung überlassen, ausgenommen verbundene Unternehmen nach Maßgabe des Lizenzplans;
    b) dekompilieren, disassemblieren oder auf andere Weise in den Quellcode zurückübersetzen, soweit dies nicht nach § 69e UrhG zwingend erlaubt ist;
    c) verändern, bearbeiten oder Lizenz- und Schutzmechanismen umgehen.
  5. Alle Rechte an der Software, insbesondere Urheber- und Markenrechte, verbleiben beim Anbieter.

§ 4 Pflichten des Kunden

  1. Die Software ändert und löscht Daten ausschließlich auf Anweisung des Kunden. Der Kunde ist für die von ihm oder seinen Benutzern veranlassten Datenänderungen selbst verantwortlich. Er prüft insbesondere Filter, Anzahl und Werte vor jeder Änderung.
  2. Der Kunde vergibt die Berechtigungen für die Software nur an fachkundige, eingewiesene Personen.
  3. Der Kunde testet umfangreiche Änderungen zunächst in einer Testumgebung und sorgt für eine angemessene Datensicherung. Die Rollback-Funktion der Software ersetzt keine Datensicherung.
  4. Bei Korrekturen in gebuchten Belegen stellt der Kunde sicher, dass diese mit seinen gesetzlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten vereinbar sind, insbesondere den GoBD und dem Umsatzsteuerrecht. Die Software unterstützt dies durch Feldfreigaben und Protokollierung, entbindet den Kunden aber nicht von seiner Verantwortung.

§ 5 Vergütung

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem gewählten Lizenzplan und der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste bzw. dem Angebot im Microsoft AppSource Marketplace.
  2. Bei Erwerb über Microsoft AppSource erfolgt die Abrechnung durch Microsoft nach dessen Bedingungen.


§ 6 Updates und Support

  1. Der Anbieter stellt während der Vertragslaufzeit Updates zur Verfügung, insbesondere zur Anpassung an neue Versionen von Business Central, soweit dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist.
  2. Support erfolgt per E-Mail oder über das Kontaktformular auf www.bc-nexus.de/kontakt zu den üblichen Geschäftszeiten. Bestimmte Reaktions- oder Lösungszeiten werden nur geschuldet, wenn sie gesondert vereinbart sind.


§ 7 Gewährleistung

  1. Der Anbieter gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen die in der Dokumentation beschriebenen Funktionen bietet. Eine unerhebliche Abweichung stellt keinen Mangel dar.
  2. Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Der Anbieter beseitigt Mängel nach seiner Wahl durch Nachbesserung, ein Update oder eine zumutbare Umgehungslösung.
  3. Keine Mängel sind insbesondere Fehler, die auf einer nicht bestimmungsgemäßen Nutzung, auf Änderungen durch Microsoft an Business Central, auf Erweiterungen Dritter oder auf fehlerhaften Eingaben und Daten des Kunden beruhen.
  4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr, soweit nicht § 8 Abs. 1 gilt.

§ 8 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf [die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Vergütung / EUR ______].
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Für den Verlust oder die Veränderung von Daten haftet der Anbieter nur in der Höhe, die bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
  5. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 9 Datenschutz

  1. Die Software verarbeitet Daten ausschließlich innerhalb der Business-Central-Umgebung des Kunden. Eine Übermittlung von Geschäftsdaten an den Anbieter findet nicht statt.
  2. Das Änderungsprotokoll speichert die Benutzerkennung, den Zeitpunkt und die geänderten Werte. Der Kunde ist für diese Verarbeitung Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
  3. Erhält der Anbieter im Rahmen des Supports Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden, schließen die Parteien bei Bedarf einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
  4. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters: www.bc-nexus.de/privacy.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

  1. Laufzeit und Kündigung richten sich nach dem gewählten Lizenzplan. Bei Erwerb über Microsoft AppSource gelten die dort festgelegten Abonnementzeiträume und Kündigungsmöglichkeiten.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde wesentlich gegen § 3 verstößt.
  3. Mit Vertragsende erlischt das Nutzungsrecht. Der Kunde deinstalliert die Software. Vor der Deinstallation kann er das Änderungsprotokoll exportieren; mit dem Entfernen der Erweiterungsdaten wird es gelöscht.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.
  3. Der Anbieter kann diese Lizenzbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Bei einem Widerspruch kann jede Partei den Vertrag zum Inkrafttreten der Änderung kündigen.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenzbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.